Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

 

Beschluss :

Der Stadtrat der Stadt Gröbzig beschließt gemäß §§ 155, 162 und 97 GO LSA in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009 (GVBL. LSA S. 383), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Zweiten Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform vom 08. Juli 2010 (GVBL. LSA S. 406) die Aufhebung des Stadtratsbeschlusses GRÖ-SR-22-05/2010 vom 03.06.2010 über überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 10.000,00 € bei der Haushaltsstelle 6300.00.9400 zur Absicherung des Straßen- und Gehwegausbaus im OT Werdershausen.