Sitzung: 19.08.2010 Stadtrat Gröbzig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: GRÖ/060/2010
Beschluss : |
Der Stadtrat der Stadt Gröbzig ermächtigt den Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt in der Sitzung am 25.08.2010 zur Beschlussfassung der Umschuldung von Darlehen mit Ablauf der Zinsbindungsfrist 01.03.2010 bis 31.12.2014 im Rahmen des Teilentschuldungsprogramms des Landes Sachsen-Anhalt STARK II gemäß § 44 Abs. 3 Nr. 10 GO LSA in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009 (GVBL. LSA S. 383), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Zweiten Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform vom 08. Juli 2010 (GVBL. LSA S. 406). Der Ermächtigungsbeschluss ist notwendig, da für die Antragstellung entsprechende Fristen einzuhalten sind. Der erste Zinsbindungstermin läuft am 30.12.2010 ab. Eine Beantragung ist nur insgesamt für die Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt möglich (hier ist die Eingemeindung der Stadt Gröbzig und der Gemeinden Görzig und Piethen zum 01.09.2010 bereits rechnerisch mit zu berücksichtigen). Für die Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt können insgesamt 16 Darlehen umgeschuldet werden, darin enthalten sind 4 Darlehen der Stadt Gröbzig. Diese sind: Darlehen Nr. 6010100729 Ablauf der Zinsbindung am 30.01.2014 KSK Anhalt-Bitterfeld Darlehen Nr. 6010100567 Ablauf der Zinsbindung am 30.08.2013 KSK Anhalt-Bitterfeld Darlehen Nr. 2654480022 Ablauf der Zinsbindung am 30.11.2012 Nord LB Darlehen Nr. 26/3194851 Ablauf der Zinsbindung am 15.10.2013 Bayerische LB |