Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 2, Enthaltungen: 2

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt, dass die Stadt Südliches Anhalt auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) nach § 35 Abs. 1 BauGB das gemeindliche Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt zu dem Genehmigungsantrag der Cobb Germany Avimex GmbH nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für das Vorhaben „Neugenehmigung Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Aufzucht und Haltung von Broilergroßelterntieren mit 25.850 Tierplätzen in 3 Ställen und dazugehörenden Nebeneinrichtungen (3 Futtersilobehälter, 3 abflusslose Sammelgruben für Reinigungsabwässer, 1 abflusslose Sammelgrube für Sanitärabwässer, 7 Flüssiggastanks, 1 Kadaverbehälter)“  auf dem Flurstück 40 der Flur 2 der Gemarkung Prosigk erklärt.

Das anfallende Niederschlagswasser ist gemäß § 151 Abs. 3 Wassergesetz LSA auf dem Grundstück zu beseitigen.

 

Die Voraussetzung zur Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 35 Abs. 1 BauGB zu der beantragten Maßnahme ist der Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Stadt Südliches Anhalt und der Cobb Germany Avimex GmbH mit dem Inhalt, dass die Cobb Germany Avimex GmbH evtl. anfallende Erschließungskosten für eine gesicherte Zuwegung einschließlich der Anbindung an die Bundesstraße B 183 übernimmt. Die bautechnischen Anforderungen des Landesbetriebes Bau für die Herstellung der Zufahrt zur B 183 sind in die Vereinbarung aufzunehmen.