Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß § 6 Abs. 2 GO LSA in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10.08.2009 (GVBL. LSA S. 383), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Anpassung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens vom 13.04.2010 (GVBL. LSA S. 190) über den Beitritt zur veränderten Haushaltssatzung 2010 infolge der eingeschränkten Kreditgenehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde vom 01.06.2010, AZ 15/15211/377/Mü.