Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß §§ 55, 162 und 97 GO LSA in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10.08.2009 (GVBL. LSA S. 383), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Anpassung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens vom 13.04.2010 (GVBL. LSA S. 190)  über außerplanmäßige Ausgaben bei der Haushaltsstelle 460000.41700 in Höhe von 67.800,00 € und bei der Haushaltsstelle 460000.57110 in Höhe von 13.800,00 €.