Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25

 

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt stellt gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) das Ausscheiden von Herrn Andreas Böhme als Stadtrat infolge dem Bürgermeister der Stadt Südliches Anhalt erklärten Mandatsverzicht fest.

Weiterhin beschließt der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ausscheidens aus dem Stadtrat gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung.