Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

 

Beschluss Nr.

Der Gemeinderat der Gemeinde Görzig beschließt eine Verfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt gegen das im Entwurf vorliegende Gesetz einschließlich der Änderungen bis zur endgültigen Beschussfassung über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Anhalt-Bitterfeld einzureichen.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt nach Beschlussfassung des Gesetzes über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Anhalt-Bitterfeld unverzüglich die Verfassungsbeschwerde einzureichen und einen Rechtsanwalt mit der Erarbeitung der Verfassungsbeschwerde und Vertretung der Gemeinde vor dem Landesverfassungsgericht zu beauftragen.