Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss-Nr.

 

Der Gemeinderat Görzig beschließt für den Fall der gesetzlichen Zuordnung zur Stadt Südliches Anhalt die Einrichtung einer Ortschaftsverfassung gemäß § 86 Abs. 1 a Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA), Neufassung vom 10. August 2009 für das Gebiet der bisherigen Gemeinde Görzig

 

In der Ortschaft Görzig wird nach Zuordnung zur Stadt Südliches Anhalt ein Ortschaftsrat gebildet mit einem Ortsbürgermeister gemäß § 86 Abs.2 GO LSA. 

Die Zahl der Mitglieder des Ortschaftsrates wird auf 13 festgelegt.

Vorsitzender des Ortschaftsrates ist der Ortsbürgermeister. 

 

Das Ortsrecht in der Gemeinde Görzig bleibt bestehen.

 

Der Ortschaftsrat nimmt die Aufgaben nach  § 87 Abs. 3 GO LSA i. V. m. Abs. 2 wahr.