Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 5, Befangen: 0

Beschluss Nr. GRÖ-SR-36-06/2010

Der Stadtrat der Stadt Gröbzig beschließt für den Fall der gesetzlichen Zuordnung der Stadt Gröbzig zur Stadt Südliches Anhalt die Beibehaltung der gültigen Hauptsatzung einschließlich ihrer Änderungssatzungen.