Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 2

Beschluss Nr. GRÖ-SR-35-06/2010

Der Stadtrat der Stadt Gröbzig beschließt gemäß §§ 155, 162 und 97 GO LSA in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10.08.2009 (GVBL. LSA S. 383), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Anpassung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens vom 13.04.2010 (GVBL. LSA S. 190) über außerplanmäßige Ausgaben bei der Haushaltsstelle 7600.00.9400 in Höhe von 40.000,00 € für die Nutzungserweiterung der „Neuen Schule“, Schulstraße, Wörbzig als Dorfgemein-

schaftshaus.

Aus der Haushaltsstelle 6300.00.9401 werden folgende Maßnahmen durchgeführt:

Gehweg An der Alten Schule (Kaderschafka bis Fischer) und

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