Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 4

Beschluss Nr. GRÖ-SR-34-06/2010 :

Der Stadtrat der Stadt Gröbzig beschließt eine Verfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt gegen das im Entwurf vorliegende Gesetz einschließlich der Änderungen bis zur endgültigen Beschlussfassung über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Anhalt-Bitterfeld einzureichen.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt nach Beschlussfassung des Gesetzes über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis  Anhalt-Bitterfeld unverzüglich die Verfassungsbeschwerde einzureichen und einen Rechtsanwalt mit der Erarbeitung der Verfassungsbeschwerde und Vertretung der Stadt vor dem Landesverfassungsgericht zu beauftragen.