Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 3

Beschluss Nr. GRÖ-SR-31-06/2010 :

Der Stadtrat Gröbzig beschließt für den Fall der gesetzlichen Zuordnung zur Stadt Südliches Anhalt die Einrichtung einer Ortschaftsverfassung gemäß § 86 Abs. 1 a Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA), Neufassung vom 10. August 2009 für das Gebiet der bisherigen Stadt Gröbzig.

 

In der Ortschaft Gröbzig wird nach Zuordnung zur Stadt Südliches Anhalt  ein Ortschaftsrat gebildet mit einem Ortsbürgermeister gemäß § 86 Abs.2 GO LSA. 

Die Zahl der Mitglieder des Ortschaftsrates wird auf 17 festgelegt.

Vorsitzender des Ortschaftsrates ist der Ortsbürgermeister. 

 

Das Ortsrecht in der Stadt Gröbzig wird eingeführt.

 

 Der Ortschaftsrat nimmt die Aufgaben nach  § 87 Abs. 3 GO LSA i. V. m. Abs. 2 wahr.