Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2, Enthaltungen: 11

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt die Aufhebung des Beschlusses Nr. TRE/GR-17-03/2009 des Gemeinderates der Gemeinde Trebbichau an der Fuhne vom 09.09.2009 -Stellungnahme gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zur Errichtung von 6 Windkraftanlagen (WKA)- und die Aufhebung des Beschlusses Nr. WIE/GR-37-09/2009 des Gemeinderates der Gemeinde Wieskau vom 11.09.2009 -Stellungnahme gemäß § 36 Baugesetzbuch zur Errichtung von 3 Windkraftanlagen-.

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt erklärt auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch das Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt nach § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5. BauGB zur Errichtung von 3 Windkraftanlagen auf dem Flurstück 109 der Flur 1 in der Gemarkung Wieskau  der Stadt Südliches Anhalt durch die Windpark GmbH & Co. Trebbichau KG Aurich im Genehmigungsverfahren nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz zum Vorhaben Errichtung und Betrieb von 9 Windkraftanlagen Typ ENERCON E-82, Nabenhöhe 108,38 m, Rotordurchmesser 82 m, Gesamthöhe 149,38

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt erklärt auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch das Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt nach § 30 BauGB zur Errichtung von 6 Windkraftanlagen auf den Flurstücken 42, 50, 60 der Flur 2 und auf den Flurstücken 164, 195 der Flur 3 in der Gemarkung Trebbichau an der Fuhne  der Stadt Südliches Anhalt durch die Windpark GmbH & Co. Trebbichau KG Aurich im Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Windpark Trebbichau an der Fuhne“ der Ortschaft Trebbichau an der Fuhne der Stadt Südliches Anhalt im Genehmigungsverfahren nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz zum Vorhaben Errichtung und Betrieb von 9 Windkraftanlagen Typ ENERCON E-82, Nabenhöhe 108,38 m, Rotordurchmesser 82 m, Gesamthöhe 149,38

 

Die Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens erfolgt unter der Voraussetzung, dass durch eine evtl. Nutzung der Zuwegung von der Landesstraße L 145 im Bereich der Gemarkung Wieskau auf die sonstige öffentliche Straße der Stadt Südliches Anhalt (Flurstück 117 der Flur 1) durch den Landesbetrieb Bau keine zusätzlichen Forderungen zum Ausbau der Anbindung dieser sonstigen öffentlichen Straße an die Stadt Südliches Anhalt gestellt werden.

 

Die Genehmigungsbehörde wird darauf hin gewiesen, dass es sich im Lageplan nicht, wie angegeben, um die L 149 handelt, sondern um die L 145 (Verbindung Piethen – Wieskau).