Sitzung: 05.05.2010 Stadtrat Südliches Anhalt
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27
Vorlage: EGSA/083/2010
Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage der §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Abwägung und Einarbeitung der während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 2 „An der Angergasse“ der Ortschaft Großbadegast der Stadt Südliches Anhalt vorgebrachten, als Anlage beigefügten Bedenken und Anregungen von Bürgern sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange in den Bebauungsplan Nr. 2 „An der Angergasse“ der Ortschaft Großbadegast der Stadt Südliches Anhalt. |