Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Piethen beschließt gemäß § 9  Abs. 1 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) vom 27.02.2004 in der derzeit geltenden Fassung, dass die Aufgaben des Gemeindewahlleiters der Bürgermeister, Herr Waldemar Stary, wahrnimmt.

Die Aufgaben des Stellvertreters übernimmt Frau Dr. Helga Horn.

 

Gemäß § 10 KWG LSA  wird ein Gemeindewahlausschuss  gebildet. Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzendem und zwei bis sechs Beisitzern sowie ihren Stellvertretern, die der Wahlleiter aus den Wahlberechtigten des Wahlgebietes oder nach § 13 Abs. 1a oder 1b KWG LSA beruft.