Sitzung: 04.02.2010 Gemeinderat Görzig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: GÖR/002/2010
Beschluss : |
Der Gemeinderat der Gemeinde Görzig beschließt auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), dass die Gemeinde Görzig zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3 „An der ehemaligen Zuckerfabrik“ der Stadt Zörbig, OT Schortewitz keine Einwände, Bedenken oder Hinweise hat. |