Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

 

Beschluss Nr.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Zehbitz beschließt, dass die Gemeinde Zehbitz auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) nach § 35 Abs. 1 BauGB das gemeindliche Einvernehmen der Gemeinde Zehbitz zu dem Genehmigungsantrag der WIMEX Agrarprodukte Import und Export GmbH nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für das Vorhaben „Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Aufzucht von Geflügel mit 76.000 Junghennenplätzen und 8.000 Plätzen für Junghähne (Broilerelterntieraufzucht) in 5 Ställen und dazugehörenden Nebeneinrichtungen (3 Mischfuttersilobehälter, 11 Flüssiggaslagerbehälter, 5 Sammelbehälter für Reinigungsabwasser, 1 Kadavercontainer) - Junghennenaufzuchtanlage“  auf den Flurstücken 1000, 1001, 1002 und 1003 der Flur 6 der Gemarkung Zehbitz erklärt.

 

Die Voraussetzung zur Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 35 Abs. 1 BauGB zu der beantragten Maßnahme ist der Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Gemeinde Zehbitz und der WIMEX Agrarprodukte Import und Export GmbH. Inhalt dieser Vereinbarung ist, dass die WIMEX Agrarprodukte Import und Export GmbH ab dem Tag der Genehmigung des beantragten Vorhabens durch die Genehmigungsbehörde für den der Zuwegung dienendem Weg auf dem Flurstück 35  der Flur 6 der Gemarkung Zehbitz die Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflicht übernimmt.

 

Der Bürgermeister der Gemeinde Zehbitz wird ermächtigt, eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde Zehbitz und der WIMEX Agrarprodukte Import und Export GmbH betreffs der Übernahme der Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflicht für den o. g. Weg durch die WIMEX Agrarprodukte Import und Export GmbH zu unterzeichnen.