Sitzung: 16.11.2009 Gemeinderat Großbadegast
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: GRO/040/2009
Beschluss: |
Der Gemeinderat der Gemeinde Großbadegast stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 „An der Angergasse“ der Gemeinde Großbadegast mit textlichen Festsetzungen zu und billigt den Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht in der vorliegenden Fassung. Der Gemeinderat der Gemeinde Großbadegast beschließt gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 2 „An der Angergasse“ mit textlichen Festlegungen sowie der Begründung einschließlich Umweltbericht. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten sind von der Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu benachrichtigen und werden gleichzeitig gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten. In diesem Fall wird den Beteiligten für die Abgabe einer Stellungnahme eine angemessene Frist gesetzt. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 „An der Angergasse“ und die Begründung einschließlich Umweltbericht liegen in der Zeit vom 07.12.2009 bis zum 08.01.2010 im Fachbereich III der Verwaltungsgemeinschaft Südliches Anhalt, Zimmer 103 Hauptstraße 31 in 06369 Weißandt-Gölzau während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Beschluss ist gemäß § 3 (2) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist der Hinweis zu geben, dass während der Auslegungsfrist Anregungen und Bedenken vorgebracht werden können. |