Sitzung: 16.11.2009 Gemeinderat Großbadegast
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: GRO/041/2009
Beschluss: |
Der Gemeinderat der Gemeinde Großbadegast beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 1. Änderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 2 „An der Angergasse“ der Gemeinde Großbadegast gemäß dem als Anlage beigefügten Plan mit textlichen Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 BauGB und Umweltbericht. Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes für das Teilgebiet I in der Flur 3 der Gemarkung Großbadegast hat eine Größe von ca. 0,06 ha und wird begrenzt durch: im Norden : Flurstück 1013 der Flur 3, Angergasse im Osten : Flurstück 1112 der Flur 3 im Süden : Flurstück 1111 der Flur 3 im Westen : Flurstück 1109 der Flur 3 Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes für das Teilgebiet II in der Flur 3 der Gemarkung Großbadegast hat eine Größe von ca. 0,07 ha und wird begrenzt durch: im Norden : Flurstück 130 der Flur 3 im Osten : Flurstück 131 der Flur 2 im Süden : Flurstück 132 der Flur 3 im Westen : Flurstück 150 der Flur 3 Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |