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TOP Ö 14: Abwahl des zweiten stellvertretenden Bürgermeisters und zugleich zweiten stellvertretenden Vorsitzenden des Stadtrates gemäß § 4 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Gröbzig
Sitzung:
22.10.2009
Stadtrat Gröbzig
Beschluss:
einstimmig beschlossen