Sitzung: 22.10.2009 Stadtrat Gröbzig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: GRÖ/119/2009
Beschluss: |
Der Stadtrat der Stadt Gröbzig beschließt folgende Wahlprüfungsentscheidung: Dem gemeinsamen Wahlleiter liegt kein Einspruch vor. Die Ergänzungswahl zur Ortschaftsratswahl ist somit ohne Einspruch. Die Ergänzungswahl zur Ortschaftsratswahl am 27.09.2009 in der Ortschaft Wörbzig ist gültig. |