Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Der  Gemeinderat der Gemeinde Edderitz stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 02/2009 „An der Werkstraße“ der Gemeinde Edderitz  mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften zu und billigt den Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht in der vorliegenden Fassung.

Der Gemeinderat der Gemeinde Edderitz beschließt gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 02/2009 „An der Werkstraße“ mit textlichen Festlegungen und örtlichen Bauvorschriften sowie der Begründung einschließlich Umweltbericht.

Die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten sind von der  Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu benachrichtigen und werden gleichzeitig gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um die Abgabe einer Stellungnahme  gebeten. In diesem Fall wird den Beteiligten für die Abgabe einer Stellungnahme eine angemessene Frist gesetzt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 02/2009 „An der Werkstraße“ und die Begründung einschließlich Umweltbericht liegen in der Zeit vom 09.11.2009 bis zum 11.12.2009  im Fachbereich III der Verwaltungsgemeinschaft Südliches Anhalt, Zimmer 103 Hauptstraße 31 in 06369 Weißandt-Gölzau währen der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Der Beschluss ist gemäß § 3 (2) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist der Hinweis zu geben, dass während der Auslegungsfrist Anregungen und Bedenken vorgebracht werden können.