Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Edderitz beschließt auf der Grundlage der §§ 1, 3 und 4 Baugesetzbuch die Abwägung und Einarbeitung der während der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs des  Bebauungsplans Nr. 02/2009 „An der Werkstraße“ der Gemeinde Edderitz vorgebrachten, als Anlage beigefügten Bedenken und Anregungen von Bürgern sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange in den Entwurf des  Bebauungsplans Nr. 02/2009 „An der Werkstraße“ der Gemeinde Edderitz.