Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Scheuder beschließt gemäß § 44 Abs. 2 GO LSA i.V.m. §§ 94 und 97 GO LSA vom 5. Oktorber 1993 (GVBl. LSA S. 568), in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 10.08.2009 (GVBl. LSA S. 383) über überplanmäßige Ausgaben bei der Haushaltsstelle 2110.9820 in Höhe von 4.200,00 € für die Weiterleitung eines 65 %igen Anteils aus der Pauschale im Rahmen des Konjunkturpaketes II an die Gemeinde Quellendorf für die Maßnahme „Dachsanierung Grundschule Quellendorf“.