Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Radegast beschließt auf Grund der §§ 4, 6 und 91 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568) in der derzeit geltenden Fassung und der §§ 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 405) in der derzeit geltenden Fassung die 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Stadt Radegast (Hundesteuersatzung).