Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss Nr.

Der Gemeinderat der Gemeinde Piethen beschließt gem. § 44 Abs. 3 Nr. 1 GO LSA vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568) in der derzeit geltenden Fassung die Aufhebung des Beschlusses PIE-GR-30-08/2009 über die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009.