Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Gröbzig beschließt auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch, dass die Stadt Gröbzig im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zur Aufstellung des  vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 54 „Erweiterung Betonwerk mit Überplanung von Teilflächen des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Dohndorf – Löbnitzer Kreuz““ der Stadt Köthen keine Einwände und Bedenken hat.  Die im Plan ausgewiesene Fläche für Ausgleichspflanzungen in der Gemarkung Wörbzig wird in die 1. Ergänzung und 2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Stadt Gröbzig sowie der Gemeinden Edderitz, Maasdorf, Piethen und Wieskau übernommen.

Die Stadt weist darauf hin, dass der gewählte Standort für die Anlage der Ausgleichspflanzungen auf dem Flurstück 227 der Flur 1 der Gemarkung Wörbzig aus verkehrstechnischen Gründen ungünstig ist und man versuchen sollte, Ausgleichsflächen an einer anderen Stelle zu suchen.