Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Gemeinde Trebbichau an der Fuhne beschließt gemäß § 44 Abs. 2 GO LSA i.V.m. §§ 94 und 97 GO LSA vom 5. Oktober 1993 (GVBL. LSA S. 568), in der derzeit gültigen Fassung über außerplanmäßige Ausgaben bei der Haushaltsstelle 7600.9400 in Höhe von 7.800,00 € für die Erneuerung der Dachhaut sowie des Austausches des alten Holztores im Nebengebäude des Dorfgemeinschaftshauses.