Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Trebbichau an der Fuhne erklärt auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß den §§ 34 und 35 BauGB das Einvernehmen der Gemeinde Trebbichau an der Fuhne zu dem Bauantrag „Indoor-Fishfarming“ inkl. aller Leistungen im Zusammenhang mit der Fischzucht, der Fischmast, der Schlachtung, der Fischverarbeitung und -lagerung und dem Verkauf von Fischen an Großabnehmer und den direkten Endverbraucher) der Bauherrn Dietmar Deibele und Uwe Knöfler in Trebbichau a. d. F., Alte Trift 1, Flur 1, Flurstück 51/1 in der Gemarkung Trebbichau an der Fuhne