Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Gemeinde Glauzig beschließt gemäß § 44 Abs. 2 GO LSA i.V.m. §§ 94 und 97 GO LSA vom 5. Oktober 1993 (GVBL. LSA S. 568), in der derzeit gültigen Fassung über außerplanmäßige Ausgaben bei der Haushaltsstelle 4643.9401 in Höhe von 15.600,00 € für die Dämmung des Daches und des Giebels der Kindertagesstätte