Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Radegast beschließt auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch, dass die Stadt Radegast zum Planentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes B 3 Mehrzwecksportanlage „An den Ellern“ der Gemeinde Weißandt-Gölzau keine Einwände, Bedenken oder Hinweise hat.