Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 3, Enthaltungen: 8, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Görzig beschließt auf der Grundlage des § 4 Baugesetzbuch, dass die Gemeinde Görzig zu dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 3 Mehrzweck-Sportanlage „An den Ellern“ der Gemeinde Weißandt-Gölzau keine Einwände, Bedenken oder Hinweise hat: lt. Niederschrift.