Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss Nr.

Der Gemeinderat der Gemeinde Prosigk beschließt gemäß § 44 Abs. 2 i.V.m. §§ 155, 95 und 97 GO LSA vom 5. Oktober 1993 (GVBL. LSA S. 568), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Zweiten Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts vom 26.05.2009, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt (GVBL. LSA S. 238) über außerplanmäßige Ausgaben bei der Haushaltsstelle 6300.9402 in Höhe von 20.000,00 € für den Bau von zwei Buswartehallen.