Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

 

Beschluss Nr.

Der Gemeinderat der Gemeinde Prosigk beschließt gemäß § 44 Abs. 2 GO LSA i.V.m. §§ 155, 95 und 97 GO LSA vom 5. Oktober 1993 (GVBL. LSA S. 568), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Zweiten Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts vom 26.05.2009 (GVBL. LSA S. 238) über außerplanmäßige Ausgaben bei der Haushaltsstelle 4643.9402 in Höhe von 30.600,00 € für Dachsanierungsarbeiten am Gebäude der Kindertagesstätte Prosigk.