Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

 

Beschluss Nr.

Der Gemeinderat der Gemeinde Zehbitz beschließt auf Grund der §§ 4. 6 und 91 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568) in der derzeit geltenden Fassung und der §§ 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 405) in der derzeit geltenden Fassung die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Zehbitz (Hundesteuersatzung).