Sitzung: 22.07.2009 Gemeinderat Trebbichau a.d. Fuhne
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: TRE/027/2009
Beschlussvorschlag: |
Der Gemeinderat der Gemeinde Trebbichau an der Fuhne beschließt die Bürgermeisterin zu berechtigen, gemäß § 44 Abs. 3 Nr. 10 i.V.m. § 100 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt ein Darlehen bis zu einem Höchstbetrag von 20.000,00 € aufzunehmen. Vor der Darlehensaufnahme ist von der Verwaltung die tatsächlich notwendige Kredithöhe nach haushaltrechtlichen Gesichtspunkten unter Berücksichtigung aller voraussichtlich eingehenden Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsjahres festzulegen. Das Darlehen ist bei der Bank vorzunehmen, die den besten Zinssatz zu folgenden Konditionen bietet:
30.09.2009
Der Gemeinderat ist in seiner darauf folgenden Sitzung darüber zu informieren, zu welchen Konditionen und bei welcher Bank der Kredit aufgenommen wurde. |