Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 1

 

Beschluss Nr.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Quellendorf erklärt auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß § 34 BauGB das Einvernehmen der Gemeinde Quellendorf zu dem Bauantrag „Nutzungsänderung Lager zu Partyraum mit Abstellraum und WC“ des Bauherrn  Uwe Pforte, Hauptstraße 84, Flurstück 95/2, Flur 6, Gemarkung Quellendorf. Der Nachweis der gesicherten Zuwegung erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:

 

1.      Der Eigentümer des Flurstücks 1203 muss der Nutzung des in der Örtlichkeit vorhandenen Weges als Zuwegung zum Partyraum zustimmen.

 

2.      Bei einer Zuordnung des in der Örtlichkeit vorhandenen Weges im Rahmen des z. Z. laufenden Sonderungsverfahrens an die Gemeinde Quellendorf verpflichtet sich die Gemeinde Quellendorf, diesen Weg als öffentliche Verkehrsfläche zu widmen.