Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss Nr.

Der Gemeinderat der Gemeinde Quellendorf  beschließt die Verwendung der Mittel aus der kommunalen Investitionspauschale des Konjunkturpaketes II und  die Verwendung der Mittel der Finanzhilfen nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz ( ZuInvG); Finanzhilfen für Schulinfrastruktur,

innerhalb des Förderbereiches

 

    a)    gemäß  § 3 Abs. 1 Ziff. 1 b   ZuInvG  für das  Vorhaben:

            Erneuerung des Ziegeldaches in der  Grundschule Quellendorf

      Anteil der Zuwendung (komm. Investitionspauschale)   i. H. v.  18.515,36 €

            Anteil der Zuwendung (Schulinfrastrukturpauschale)    i. H. v.  35.252,00 €

 

Verwendung der kommunalen Investitionspauschale für eine mit anderen Kommunen genutzten Einrichtung.

Erhaltener Anteil für die Umsetzung der Maßnahme unter a)

 

von der Gemeinde Hinsdorf

Anteil der Zuwendung (kommunale Investitionspauschale) i. H. v. 6.035,28 €

Eigenanteil 12,5 % (754,41 €) von der Gemeinde Quellendorf zu übernehmen 

 

von der Gemeinde Reupzig

Anteil der Zuwendung (kommunale Investitionspauschale) i. H. v.   853,70 €

Eigenanteil 12,5 % (106,71 €) von der Gemeinde Quellendorf zu übernehmen 

 

von der Gemeinde Scheuder

Anteil der Zuwendung (kommunale Investitionspauschale) i. H .v.  4.102,57 €

Eigenanteil 12,5 % (512,82 €) von der Gemeinde Quellendorf zu übernehmen

 

von der Gemeinde Meilendorf

Anteil der Zuwendung (kommunale Investitionspauschale) i. H .v.  2.952,42 €

Eigenanteil 12,5 % (369,05 €) von der Gemeinde Quellendorf zu übernehmen

 

von der Gemeinde Fraßdorf

Anteil der Zuwendung (kommunale Investitionspauschale) i. H .v.  2.881,28 €

Eigenanteil 12,5 % (360,16 €) von der Gemeinde Quellendorf zu übernehmen