Sitzung: 16.06.2009 Gemeinderat Quellendorf
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: QUE/009/2009
Beschluss Nr. |
Der Gemeinderat der Gemeinde Quellendorf beschließt die Verwendung der Mittel aus der kommunalen Investitionspauschale des Konjunkturpaketes II und die Verwendung der Mittel der Finanzhilfen nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz ( ZuInvG); Finanzhilfen für Schulinfrastruktur, innerhalb des Förderbereiches a) gemäß § 3 Abs. 1 Ziff. 1 b ZuInvG für das Vorhaben: Erneuerung des Ziegeldaches in der Grundschule Quellendorf Anteil der Zuwendung (komm. Investitionspauschale) i. H. v. 18.515,36 € Anteil der Zuwendung (Schulinfrastrukturpauschale) i. H. v. 35.252,00 € Verwendung der kommunalen Investitionspauschale für eine mit anderen Kommunen genutzten Einrichtung. Erhaltener Anteil für die Umsetzung der Maßnahme unter a) von der Gemeinde Hinsdorf Anteil der Zuwendung (kommunale Investitionspauschale) i. H. v. 6.035,28 € Eigenanteil 12,5 % (754,41 €) von der Gemeinde Quellendorf zu übernehmen von der Gemeinde Reupzig Anteil der Zuwendung (kommunale Investitionspauschale) i. H. v. 853,70 € Eigenanteil 12,5 % (106,71 €) von der Gemeinde Quellendorf zu übernehmen von der Gemeinde Scheuder Anteil der Zuwendung (kommunale Investitionspauschale) i. H .v. 4.102,57 € Eigenanteil 12,5 % (512,82 €) von der Gemeinde Quellendorf zu übernehmen von der Gemeinde Meilendorf Anteil der Zuwendung (kommunale Investitionspauschale) i. H .v. 2.952,42 € Eigenanteil 12,5 % (369,05 €) von der Gemeinde Quellendorf zu übernehmen von der Gemeinde Fraßdorf Anteil der Zuwendung (kommunale Investitionspauschale) i. H .v. 2.881,28 € Eigenanteil 12,5 % (360,16 €) von der Gemeinde Quellendorf zu übernehmen |