Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Anhalt“ beschließt

gemäß § 44 Abs. 2 GO LSA i.V.m. §§ 94 und 97 Abs. 1 GO LSA vom 5.Oktober 1993,

zuletzt geändert durch Artikel 3 des Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform vom

20.02.2008 (GVBL. LSA S. 40) über überplanmäßige Ausgaben bei der Haushaltsstelle

4644.4140 in Höhe von 32.000,00 €