Sitzung: 18.05.2009 Stadtrat Radegast
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Befangen: 2
Vorlage: RAD/016/2009
Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat der Stadt Radegast beschließt auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch (BauGB), dass die Stadt Radegast das gemeindliche Einvernehmen zu der Bauvoranfrage „Neubau eines Einfamilienhauses“ des Bauherrn Manfred Bennemann auf dem Flurstück 1045 der Flur 3 der Gemarkung Radegast nach § 35 Abs. 2 und 3 BauGB versagt. |