Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Befangen: 2

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Radegast beschließt auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch (BauGB), dass die Stadt Radegast das gemeindliche Einvernehmen zu der Bauvoranfrage „Neubau eines Einfamilienhauses“  des Bauherrn Manfred Bennemann auf dem Flurstück 1045 der Flur 3 der Gemarkung Radegast nach § 35 Abs. 2 und 3 BauGB versagt.