Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss Nr.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Maasdorf erklärt auf der Grundlage der §§ 36 Baugesetzbuch (BauGB) und 34 BauGB das Einvernehmen der Gemeinde Maasdorf zu dem Bauantrag „Aufstellung eines Blockbohlenhauses“ der Bauherrn Dagmar und Jürgen Schöbe in der Dorfstraße 105b in 06388 Maasdorf, Flur 1, Flurstück 37/1 in der Gemarkung Maasdorf.