Der Gemeinderat der Gemeinde Edderitz beschließt auf der
Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 01/2009 „Werkstraße Edderitz“ der Gemeinde Edderitz gemäß
dem als Anlage beigefügten Plan mit textlichen Festsetzungen nach § 9 Abs. 1
BauGB und Umweltbericht.
Der räumliche Geltungsbereich
des Plangebietes in der Flur 3 der
Gemarkung Edderitz hat eine Größe von
ca. 5,3 ha und wird begrenzt durch:
im Norden :
Flurstücke 13/2, 15/2, 17/7, 17/6, 8/17, Teilfläche des Flurstücks
8/18
Flurstücke1009, 1011
im Osten :
Teilflächen der Flurstücke 8/18, 57/2, 57/1, 60/1
Flurstück 1011
im Süden :
Teilflächen der Flurstücke 60/1,
60/2, 1010, 1013
Flurstück 1011,
Teilfläche des Flurstücks 1008
im Westen : Teilflächen
der Flurstücke 1008, 57/2
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen.
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