Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Großbadegast beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 „An der Angergasse“ der Gemeinde Großbadegast gemäß dem als Anlage beigefügten Plan mit textlichen Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 BauGB und Umweltbericht.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes in der Flur 3 der Gemarkung Großbadegast hat eine Größe von ca. 0,13 ha und wird begrenzt durch:

 

im Norden  :  Flurstück 1013, Angergasse                     

im Osten     :  Flurstück  1112

im Süden    :  Flurstück  1112                      

im Westen  :  Flurstücke 163, 164, 165

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.