Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Radegast erklärt auf der Grundlage der §§ 36 BauGB und 34 BauGB das Einvernehmen der Stadt Radegast zum Bauantrag „Errichtung einer Terrassenüberdachung“  der Bauherrn Saskia und Torsten Voigt, Ernst-Thälmann-Straße 9, Flurstück 20 der Flur 4 der Gemarkung Radegast.

 

Das anfallende Niederschlagswasser ist gemäß § 151 Abs. 3 Wassergesetz LSA auf dem Grundstück der Antragsteller zu beseitigen.