Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

 

Beschluss :

Der Stadtrat der Stadt Gröbzig beschließt gemäß § 6 Abs. 2 GO LSA, zuletzt  geändert durch Artikel 3 des Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform vom 20.02.2008 (GVBL. LSA S. 40) über den Beitritt zur veränderten Haushaltssatzung 2009 infolge der eingeschränkten Kreditgenehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Anhalt-Bitterfeld vom 20.02.2009, AZ  151901/135.