Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Radegast ist trotz des ausstehenden Verfassungsgerichtsurteils in der Beschwerde der Volksinitiative 2011 gegen die Gemeindegebietsreform bereit, einen Gebietsänderungsvertrag zur Bildung der Einheitsgemeinde mit den dazu bereiten Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Anhalt“  abzuschließen.

 

An dem im Grundsatzbeschluss zur Bildung einer Einheitsgemeinde –Beschluss des Stadtrates Nr. Rad/SR-21-05/2008 vom 26.05.2008- enthaltenen Zusatz zur Namensgebung wird nicht festgehalten.