Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Edderitz beschließt auf der Grundlage des § 4 (1) Baugesetzbuch (BauGB), dass die Gemeinde Edderitz gegen die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes  der Stadt Köthen  keine Einwände und Bedenken sowie Hinweise hat.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Edderitz beschließt auf der Grundlage des § 4 (1) BauGB, dass die Gemeinde Edderitz zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 53 „Photovoltaikanlage 2 auf dem ehemaligen Militärflugplatz“ der Stadt Köthen keine Einwände, Bedenken oder Hinweise hat.