Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss Nr.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Maasdorf beschließt auf der Grundlage des § 4 (1) Baugesetzbuch (BauGB), dass die Gemeinde Maasdorf gegen die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes  der Stadt Köthen  keine Einwände und Bedenken sowie Hinweise hat.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Maasdorf beschließt auf der Grundlage des § 4 (1) BauGB, dass die Gemeinde Maasdorf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 53 „Photovoltaikanlage 2 auf dem ehemaligen Militärflugplatz“ der Stadt Köthen keine Einwände, Bedenken oder Hinweise hat.