Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Gröbzig beschließt auf der Grundlage des § 4 (1) Baugesetzbuch (BauGB), dass die Stadt Gröbzig gegen die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes  der Stadt Köthen  keine Einwände und Bedenken sowie Hinweise hat.

 

Der Stadtrat der Stadt Gröbzig beschließt auf der Grundlage des § 4 (1) BauGB, dass die Stadt Gröbzig zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 53 „Photovoltaikanlage 2 auf dem ehemaligen Militärflugplatz“ der Stadt Köthen keine Einwände, Bedenken oder Hinweise hat.