Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 8, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

 

Beschluss :

Der Stadtrat der Stadt Gröbzig ist trotz des ausstehenden Verfassungsgerichtsurteils in der Beschwerde der Volksinitiative 2011 gegen die Gemeindegebietsreform bereit, einen Gebietsänderungsvertrag zur Bildung der Einheitsgemeinde mit den dazu bereiten Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Anhalt“  abzuschließen.